Anl. 6 NÖ FA ANHANG F zu § 3 Abs. 1

NÖ FA - NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

ERMITTLUNG DER TEILRISIKOFAKTOREN T1a und T1b

 

Straßenart

Länge der
Verkehrswege
in km (Z)

Gewichtungsfaktor

(w)

Risikowert

(Z*w)

Güterwege, Forststraßen

 

0,3

 

Gemeindestraßen

 

0,81

 

Landesstraßen

 

2,62

 

Landesstraßen B

 

8,93

 

Autobahnen und Schnellstraßen (Menschenrettung) - laut Alarmplan NÖ LFV

 

25,96

 

 

 

Teilrisikofaktor T1a

 

Straßenverkehrswege

Zahl*

(Z)

Gewichtungsfaktor

(w)

Risikowert

(Z*w)

Autobahnen mit hoher Verkehrsdichte und Gefahrgutaufkommen (laut Alarmplan NÖ LFV)

 

0,5

 

Bundesstraßen mit hoher Verkehrsdichte und Gefahrgutaufkommen

 

0,5

 

Umleitungsstraßen für die Autobahn

 

0,5

 

stark frequentierte Landesstraßen

 

0,5

 

“Rennstrecken”

 

0,5

 

Passstraßen, Bergstrecken

 

0,5

 

 

 

Summe

 

 

 

Teilrisikofaktor T1b **

 

 

Anmerkungen:

* Das Vorliegen eines Risikos innerhalb der Gruppe Straßenverkehrswege ist mit der Zahl 1 anzugeben.

** Der höchste erreichbare Wert ist auf den Wert 2 beschränkt.

In Kraft seit 22.07.2011 bis 31.12.9999
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