Anl. 5 NÖ FA ANHANG E zu § 3 Abs. 1

NÖ FA - NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

ERMITTLUNG DES TEILRISIKOFAKTORS R5

 

Tanklöschfahrzeuge

< 2000 l

2000 l

3000 l

Z = n1+2*n2+3*n3

w

Z*w

oder Hilfeleistungsfahrzeuge

–-

2

3 oder 4

 

 

 

 

Anzahl *

Anzahl *

Anzahl *

 

 

 

 

n1

n2

n3

 

 

 

 

 

 

 

 

0,500

 

 

 

 

 

 

 

Teilrisikofaktor R5

 

Anmerkung:

* innerhalb von 10 Straßenkilometern gemessen von der Gemeindegrenze oder im Fall des § 3 Abs. 3 von der Grenze des Gesamteinsatzbereichs

In Kraft seit 22.07.2011 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 5 NÖ FA


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 5 NÖ FA selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 5 NÖ FA


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 5 NÖ FA


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 5 NÖ FA eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis NÖ FA Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 4 NÖ FA
Anl. 6 NÖ FA