Anl. 4 NÖ FA ANHANG D zu § 3 Abs. 1

NÖ FA - NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

ERMITTLUNG DES TEILRISIKOFAKTORS R4

 

 

Zahl (Z) *

Gewichtungsfaktor (w)

Z*w

Risikowert**

1. Schienenverkehr, Luftverkehrsplätze bzw. Wasserwege:

Schienenknotenpunkte

 

0,5

 

 

große Bahnhöfe (mehr als drei Bahnsteige)

 

0,5

 

 

Verschiebe- bzw. Rangierbahnhöfe

 

0,5

 

 

normale Bahnstrecken

 

0,5

 

 

Großflugplätze mit Einflugschneisen

 

0,5

 

 

Militär-, Agrar-, Motorsport- und Segelflugplätze, Flugfelder

 

0,5

 

 

Wasserstraßen mit Schleusenanlagen

 

0,5

 

 

Wasserstraßen

 

0,5

 

 

Schiffswerften

 

0,5

 

 

Hafenanlagen für Großschifffahrt

 

0,5

 

 

Motorsporthäfen

 

0,5

 

 

 

Summe 1

 

 

2. Gebäude mit überdurchschnittlichem Gefahrenpotential:

Tunnelanlagen für Schiene oder Straße (ab 500 m)

 

0,5

 

 

Tiefgaragen, Parkhäuser

 

0,5

 

 

Kirchen und andere Sakralbauten

 

0,5

 

 

Museen, Bibliotheken

 

0,5

 

 

Mühlen

 

0,5

 

 

Logistikzentren (Speditionen)

 

0,5

 

 

Autohöfe, Autobahnraststätten

 

0,5

 

 

Burgen und Schlösser

 

0,5

 

 

 

Summe 2

 

 

3. Gebäude mit hoher Menschenkonzentration:

Krankenhäuser

 

0,5

 

 

Kuranlagen

 

0,25

 

 

Pflege- oder Altenheime

 

0,5

 

 

Justizanstalten, Gefangenenhäuser

 

0,5

 

 

Hotels (ab 200 Betten)

 

0,3

 

 

Hotels (bis 200 Betten), Pensionen, Gaststätten mit Gästebetten

 

0,2

 

 

Klöster

 

0,5

 

 

Theater, Kinos, Konzertsäle, Kulturhäuser, Diskotheken, Schwimmbäder, Sporthallen (ohne Schulen)

 

0,25

 

 

Schulen (bis 500 Schüler), Kindertagesstätten und -horte

 

0,25

 

 

Schulen (ab 500 Schüler)

 

0,5

 

 

Einkaufszentren

 

0,5

 

 

Wochenendsiedlungen, Zeltplätze, Gartenanlagen

 

0,25

 

 

 

Summe 3

 

 

4. Besonders gefahrgeneigte Produktionsbereiche (auch in Land- u. Forstwirtschaft):

Kerntechnische und biotechnologische Anlagen

 

0,5

 

 

Sprengstofffertigung

 

0,5

 

 

Chemieanlagen und Gaserzeugung

 

0,5

 

 

Kraftwerke, Umspannanlagen

 

0,25

 

 

Heizwerke

 

0,3

 

 

Umfüll- und Verdichterstationen, Pipelines

 

0,25

 

 

Tankstellen, Tanks mit gefährlichen Flüssigkeiten (ab 5.000 l)

 

0,25

 

 

Reifenlager, Bitumenmischanlagen

 

0,2

 

 

Mast- bzw. Milchviehanlagen

 

0,25

 

 

Bergeräume für Heu, Futtermittel und Strohlager

 

0,3

 

 

Hallen mit Landtechnik

 

0,25

 

 

Truppenübungsplätze

 

0,25

 

 

ungenutzte Liegenschaften von Unternehmen bzw. Militär

 

0,25

 

 

waldbrandgefährdete Gebiete

 

0,5

 

 

 

Summe 4

 

 

 

 

 

 

 

 

5. Löschwasserversorgung:

Abdeckung beim Bauland bis zu 50 % = hohes Risiko = 2

 

 

Abdeckung beim Bauland bis zu 75 % = mittleres Risiko = 1

 

 

Abdeckung beim Bauland über 75 % = geringes Risiko = 0

 

 

 

Teilrisikofaktor R4

 

 

Anmerkungen:

* Das Vorliegen eines Risikos innerhalb einer Gruppe 1. bis 4. ist mit der Zahl 1 anzugeben.

** Der höchste erreichbare Risikowert innerhalb einer Gruppe 1. bis 4. ist auf den Wert 2 beschränkt.

In Kraft seit 22.07.2011 bis 31.12.9999
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