NÖ Einsatzopfergesetz (NÖ EOG) Fundstelle

NÖ EOG - NÖ Einsatzopfergesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 12.12.2023 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 65/2023
  3. § 0 gültig von 12.04.2022 bis 11.12.2023 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 23/2022
  4. § 0 gültig von 01.01.2015 bis 11.04.2022
In Kraft seit 12.12.2023 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu NÖ Einsatzopfergesetz (NÖ EOG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von NÖ Einsatzopfergesetz (NÖ EOG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu NÖ Einsatzopfergesetz (NÖ EOG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu NÖ Einsatzopfergesetz (NÖ EOG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu NÖ Einsatzopfergesetz (NÖ EOG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis NÖ EOG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 17 NÖ EOG