§ 17 NÖ EOG

NÖ EOG - NÖ Einsatzopfergesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

§ 5 Abs. 2 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2022 tritt am 1. Juni 2022 in Kraft.

In Kraft seit 12.04.2022 bis 31.12.9999
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