Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Die Landesregierung hat durch Verordnung nähere Vorschriften zur Durchführung dieses Gesetzes unter Berücksichtigung der im § 35 genannten Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft zu erlassen.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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