NÖ Bediensteten-Schutzgesetz 1998 (NÖ BSG 1998) Fundstelle

NÖ BSG 1998 - NÖ Bediensteten-Schutzgesetz 1998

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

NÖ Bediensteten-Schutzgesetz 1998 (NÖ BSG 1998)
StF: LGBl. 2015-0
[CELEX-Nr.: 389L0391, 389L0654, 389L0655, 385L0063, 389L0656, 390L0269, 390L0270, 390L0394, 397L0042, 390L0679, 393L0088, 395L0030, 392L0057, 392L0058, 391L0383, 380L1107, 388L0642, 391L0322, 396L0094, 382L0605, 391L0382, 386L0188, 388L0364, 378L0610, 393L0104]

Änderung

LGBl. 2015-1

LGBl. 2015-2

[CELEX-Nr.: 390L0269]

LGBl. 2015-3

LGBl. Nr. 36/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag von Niederösterreich hat am 16. März 2017 beschlossen:

 

Inhaltsverzeichnis

1. ABSCHNITT
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Allgemeine Pflichten des Dienstgebers

§ 4

Ermittlung und Beurteilung von Gefahren (Evaluierung) -
Festlegung von Maßnahmen

§ 5

Grundsätze der Gefahrenverhütung und Koordination

§ 6

Information, Unterweisung und Anhörung der Bediensteten

§ 7

Pflichten der Bediensteten

§ 8

Instandhaltung, Reinigung, Prüfung und Wartung

2. ABSCHNITT
Arbeitsstätten und Baustellen

§ 9

Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsstätten und Baustellen

§ 10

Arbeitsräume und sonstige Betriebsräume

§ 11

Arbeitsstätten im Freien und Baustellen

§ 12

Brandschutz und Erste Hilfe

§ 13

Sanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen

§ 14

Nichtraucherschutz

3. ABSCHNITT
Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe

§ 15

Allgemeine Bestimmungen

4. ABSCHNITT
Gesundheitsüberwachung

§ 16

Eignungs- und Folgeuntersuchungen

§ 17

Untersuchungen bei Lärmeinwirkung

§ 18

Durchführung von Untersuchungen

§ 19

Pflichten des Dienstgebers

5. ABSCHNITT
Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze

§ 20

Allgemeine Bestimmungen

§ 20a

Handhabung von Lasten

§ 21

Lärm

§ 22

Bildschirmarbeitsplätze

§ 23

Besondere Maßnahmen bei Bildschirmarbeit

6. ABSCHNITT
Präventivdienste

§ 24

Betreuung durch Präventivfachkräfte und andere geeignete Fachkräfte

§ 25

Aufgaben, Information und Beiziehung der Präventivfachkräfte und Mitwirkung der Personalvertretung

§ 26

Meldung von Mißständen

7. ABSCHNITT
Kontrolle des Schutzes für Landesbedienstete

§ 27

NÖ Bedienstetenschutz-Kommission

§ 28

Aufgaben der Kommission

§ 29

Behebung von Mißständen

§ 30

Informationsrecht der Landesregierung, Tätigkeitsbericht

8. ABSCHNITT
Kontrolle des Schutzes von Bediensteten der Gemeinden und der Gemeindeverbände

§ 31

Behebung von Mißständen

§ 32

Eigener Wirkungsbereich

9. ABSCHNITT
Schlußbestimmungen

§ 33

Verordnungsermächtigung

§ 34

Außergewöhnliche Fälle

§ 35

Umgesetzte EU–Richtlinien

§ 36

Schluß- und Übergangsbestimmung

 

In Kraft seit 29.04.2017 bis 31.12.9999
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