(1) Die von den Gemeinden Absdorf, Burgschleinitz-Kühnring, Eggenburg, Etsdorf-Haitzendorf, Fels am Wagram, Grafenwörth, Großriedenthal, Großweikersdorf, Heldenberg, Hohenwarth-Mühlbach, Kirchberg am Wagram, Königsbrunn am Wagram, Maissau, Meiseldorf, Ravelsbach, Röschitz, Rußbach, Sigmundsherberg, Sitzendorf an der Schmida, Stetteldorf am Wagram, Straning-Grafenberg und Ziersdorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Eggenburg” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.
(2) Die von der Verbandsversammlung am 14. April 1997 beschlossene Änderung der Satzung (§ 5 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 1998 wirksam.
(3) Der Austritt der Gemeinde Ravelsbach und die von der Verbandsversammlung am 23. November 1994 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2 Z 15) werden genehmigt. Der Austritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 1995 wirksam.
(4) Die von der Verbandsversammlung am 7. November 2005 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2 Z 4, § 10 Abs. 3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2006 wirksam.
(5) Die Austritte der Gemeinden Grafenegg, Grafenwörth, Großriedenthal, Kirchberg am Wagram, Königsbrunn am Wagram und Stetteldorf am Wagram und die von der Verbandsversammlung am 7. Juni 2006 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Die Austritte und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2007 wirksam.
(6) Die Austritte der Gemeinden Fels am Wagram und Hohenwarth-Mühlbach a. M. sowie die von der Verbandsversammlung am 12. November 2007 beschlossene Satzungsänderung (§ 2) werden genehmigt. Die Austritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2008 wirksam.
(7) Der Austritt der Gemeinde Absdorf sowie die von der Verbandsversammlung am 27. März 2008 (§ 2) und am 25. August 2008 (§ 6 Abs. 1) beschlossene Satzungsänderung werden genehmigt. Der Austritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2009 wirksam.
(8) Die von der Verbandsversammlung am 11. März 2013 beschlossene Änderung der Satzung (§ 11 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2014 wirksam.
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