§ 56 NÖ 1 GVV Gemeindeverband Abwasserbeseitigung Raum Bad Vöslau

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.08.2024 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDer Beitritt der Gemeinden Berndorf, Furth an der Triesting, Hernstein, Pottenstein, Schönau an der Triesting und Weissenbach an der Triesting sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 6. Dezember 1990 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3, § 5, § 6 Abs. 1 und 3 bis 6, § 7 Abs. 1, 2 und 4, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 2 und 4, § 10 Abs. 1, § 11, § 12 Abs. 2, 3 und 7, § 13 Abs. 1 und 2, § 14 (neu), § 15 (neu) Abs. 4, § 17 (neu), § 18 (neu) Abs. 1, 3 und 4 und § 20 (neu) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1991 wirksam.Der Beitritt der Gemeinden Berndorf, Furth an der Triesting, Hernstein, Pottenstein, Schönau an der Triesting und Weissenbach an der Triesting sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 6. Dezember 1990 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 3,, Paragraph 5,, Paragraph 6, Absatz eins und 3 bis 6, Paragraph 7, Absatz eins,, 2 und 4, Paragraph 8, Absatz eins,, Paragraph 9, Absatz 2 und 4, Paragraph 10, Absatz eins,, Paragraph 11,, Paragraph 12, Absatz 2,, 3 und 7, Paragraph 13, Absatz eins und 2, Paragraph 14, (neu), Paragraph 15, (neu) Absatz 4,, Paragraph 17, (neu), Paragraph 18, (neu) Absatz eins,, 3 und 4 und Paragraph 20, (neu) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1991 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 12 Abs. 2 und Abs. 7, § 13 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2003 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 12, Absatz 2 und Absatz 7,, Paragraph 13, Absatz eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2003 wirksam.
  3. (23)Absatz 23Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 12 Abs. 2 § 3 Abs. 1 und Abs. 7, § 13 Abs. 12) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mitam 1. Jänner 20032006 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 12, Absatz 2 und Absatz 7,, Paragraph 133, Absatz eins, und 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mitam 1. Jänner 20032006 wirksam.
  4. (34)Absatz 34Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderungsowie von der SatzungVerbandsversammlung am 29. März 2011 beschlossene Satzungsänderung (§ 3 Abs. 1 Abs.1und 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 20062012 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderungsowie von der SatzungVerbandsversammlung am 29. März 2011 beschlossene Satzungsänderung (Paragraph 3, Absatz eins und 2,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 20062012 wirksam.
  5. (45)Absatz 45Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden sowie von der Verbandsversammlung am 2914. März 2011November 2013 beschlossene Satzungsänderung (§ 3 Abs.1 und § 3 Abs.1§ 12 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 20122014 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden sowie von der Verbandsversammlung am 2914. März 2011November 2013 beschlossene Satzungsänderung (Paragraph 3, Absatz und Paragraph 12, Absatz 2,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 20122014 wirksam.
  6. (56)Absatz 56Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden sowie vonund der Verbandsversammlung am 1421. November 2013März 2024 beschlossene SatzungsänderungÄnderung der Satzung (§§ 3 Abs.1 , 5, 6, 12 und § 12 Abs. 220) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 20142024 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden sowie vonund der Verbandsversammlung am 1421. November 2013März 2024 beschlossene SatzungsänderungÄnderung der Satzung (ParagraphParagraphen 3, Absatz, 5, 6, 12 und Paragraph 12, Absatz 2,20) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 20142024 wirksam.

Stand vor dem 28.08.2024

In Kraft vom 01.01.2015 bis 28.08.2024
  1. (1)Absatz einsDer Beitritt der Gemeinden Berndorf, Furth an der Triesting, Hernstein, Pottenstein, Schönau an der Triesting und Weissenbach an der Triesting sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 6. Dezember 1990 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3, § 5, § 6 Abs. 1 und 3 bis 6, § 7 Abs. 1, 2 und 4, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 2 und 4, § 10 Abs. 1, § 11, § 12 Abs. 2, 3 und 7, § 13 Abs. 1 und 2, § 14 (neu), § 15 (neu) Abs. 4, § 17 (neu), § 18 (neu) Abs. 1, 3 und 4 und § 20 (neu) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1991 wirksam.Der Beitritt der Gemeinden Berndorf, Furth an der Triesting, Hernstein, Pottenstein, Schönau an der Triesting und Weissenbach an der Triesting sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 6. Dezember 1990 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 3,, Paragraph 5,, Paragraph 6, Absatz eins und 3 bis 6, Paragraph 7, Absatz eins,, 2 und 4, Paragraph 8, Absatz eins,, Paragraph 9, Absatz 2 und 4, Paragraph 10, Absatz eins,, Paragraph 11,, Paragraph 12, Absatz 2,, 3 und 7, Paragraph 13, Absatz eins und 2, Paragraph 14, (neu), Paragraph 15, (neu) Absatz 4,, Paragraph 17, (neu), Paragraph 18, (neu) Absatz eins,, 3 und 4 und Paragraph 20, (neu) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1991 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 12 Abs. 2 und Abs. 7, § 13 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2003 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 12, Absatz 2 und Absatz 7,, Paragraph 13, Absatz eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2003 wirksam.
  3. (23)Absatz 23Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 12 Abs. 2 § 3 Abs. 1 und Abs. 7, § 13 Abs. 12) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mitam 1. Jänner 20032006 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 12, Absatz 2 und Absatz 7,, Paragraph 133, Absatz eins, und 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mitam 1. Jänner 20032006 wirksam.
  4. (34)Absatz 34Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderungsowie von der SatzungVerbandsversammlung am 29. März 2011 beschlossene Satzungsänderung (§ 3 Abs. 1 Abs.1und 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 20062012 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderungsowie von der SatzungVerbandsversammlung am 29. März 2011 beschlossene Satzungsänderung (Paragraph 3, Absatz eins und 2,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 20062012 wirksam.
  5. (45)Absatz 45Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden sowie von der Verbandsversammlung am 2914. März 2011November 2013 beschlossene Satzungsänderung (§ 3 Abs.1 und § 3 Abs.1§ 12 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 20122014 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden sowie von der Verbandsversammlung am 2914. März 2011November 2013 beschlossene Satzungsänderung (Paragraph 3, Absatz und Paragraph 12, Absatz 2,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 20122014 wirksam.
  6. (56)Absatz 56Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden sowie vonund der Verbandsversammlung am 1421. November 2013März 2024 beschlossene SatzungsänderungÄnderung der Satzung (§§ 3 Abs.1 , 5, 6, 12 und § 12 Abs. 220) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 20142024 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden sowie vonund der Verbandsversammlung am 1421. November 2013März 2024 beschlossene SatzungsänderungÄnderung der Satzung (ParagraphParagraphen 3, Absatz, 5, 6, 12 und Paragraph 12, Absatz 2,20) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 20142024 wirksam.

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