§ 31 NÖ 1 GVV Gemeindeabwasserverband Amstetten

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
  1. (1)Absatz einsDie von allen verbandsangehörigen Gemeinden sowie von der Verbandsversammlung am 23. März 1988 beschlossene Änderung der Satzung (§ 3, § 5 Abs. 1 bis 3, § 6 Abs. 3 bis 5, § 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 2 und 3, § 11 Abs. 2 bis 10 sowie § 13 Abs. 2 und 3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1989 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden sowie von der Verbandsversammlung am 23. März 1988 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 3,, Paragraph 5, Absatz eins bis 3, Paragraph 6, Absatz 3 bis 5, Paragraph 7, Absatz eins und 2, Paragraph 8, Absatz 2 und 3, Paragraph 11, Absatz 2 bis 10 sowie Paragraph 13, Absatz 2 und 3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1989 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Der Beitritt der Gemeinden Viehdorf, Sonntagberg und Kematen an der Ybbs sowie die von den verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 8. Oktober 1992 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2, 3 Abs. 1 und 2, 6 Abs. 1 und 5, 9 Abs. 2, 11 Abs. 2 bis 7, 13 Abs. 2) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1993 wirksam.Der Beitritt der Gemeinden Viehdorf, Sonntagberg und Kematen an der Ybbs sowie die von den verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 8. Oktober 1992 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 2,, 3 Absatz eins und 2, 6 Absatz eins und 5, 9 Absatz 2,, 11 Absatz 2 bis 7, 13 Absatz 2,) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1993 wirksam.
  3. (3)Absatz 3Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 29. November 1996 beschlossene Änderung der Satzung (§ 3 Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 3 Z 1, § 11 Abs. 5, § 15) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1997 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 29. November 1996 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 3, Absatz eins und 2, Paragraph 11, Absatz 3, Ziffer eins,, Paragraph 11, Absatz 5,, Paragraph 15,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1997 wirksam.
  4. (4)Absatz 4Der Beitritt der Gemeinde Neuhofen an der Ybbs und die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 12. November 1999 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2, 6, 8, 9 und 11) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2000 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Neuhofen an der Ybbs und die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 12. November 1999 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 2,, 6, 8, 9 und 11) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2000 wirksam.
  5. (5)Absatz 5Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 21. September 2001 beschlossene Änderung der Satzung (§ 3 Abs. 1, § 11 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 21. September 2001 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 3, Absatz eins,, Paragraph 11, Absatz 3, Ziffer eins und Absatz 5,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.
  6. (6)Absatz 6Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 3 Abs. 2 Z 16, 17 und 18, § 11 Abs. 3 und 5) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2005 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer 16,, 17 und 18, Paragraph 11, Absatz 3 und 5) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2005 wirksam.
  7. (7)Absatz 7Der Beitritt der Gemeinde Biberbach sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 2. Dezember 2005 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 6 Abs. 1, § 9 Abs. 2, § 11 Abs. 3 Z 1, Abs. 5 und 6) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2006 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Biberbach sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 2. Dezember 2005 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 6, Absatz eins,, Paragraph 9, Absatz 2,, Paragraph 11, Absatz 3, Ziffer eins,, Absatz 5 und 6) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2006 wirksam.
  8. (8)Absatz 8Der Beitritt der Gemeinde Euratsfeld sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 24. Oktober 2006 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 6 Abs. 1, § 9 Abs. 2, § 11 Abs. 3 Z 1, Abs. 5 und 6) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2007 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Euratsfeld sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 24. Oktober 2006 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 2,, Paragraph 6, Absatz eins,, Paragraph 9, Absatz 2,, Paragraph 11, Absatz 3, Ziffer eins,, Absatz 5 und 6) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2007 wirksam.
  9. (9)Absatz 9Die von der Verbandsversammlung am 29. November 2013 und allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 3, § 11 Abs. 3 und 5) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2014 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 29. November 2013 und allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 3,, Paragraph 11, Absatz 3 und 5) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2014 wirksam.
  10. (10)Absatz 10Die von der Verbandsversammlung am 29. Juli 2015 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1 und 12) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2016 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 29. Juli 2015 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins und 12) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2016 wirksam.
  11. (11)Absatz 11Die von allen Mitgliedsgemeinden und der Verbandsversammlung am 20. Oktober 2022 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2, 3, 4, 5, 6, 11, 13 und 15) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2023 wirksam.Die von allen Mitgliedsgemeinden und der Verbandsversammlung am 20. Oktober 2022 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen 2,, 3, 4, 5, 6, 11, 13 und 15) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2023 wirksam.
  12. (12)Absatz 12Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 11) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2024 wirksam.Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 11,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2024 wirksam.
In Kraft seit 29.08.2024 bis 31.12.9999
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