(1) Die von den Gemeinden Gänserndorf, Strasshof an der Nordbahn, Schönkirchen-Reyersdorf, Markgrafneusiedl und Glinzendorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Marchfeld” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1990 wirksam.
(2) Der Beitritt der Gemeinde Großhofen sowie die von der Verbandsversammlung am 24. April 1991 und von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 6 Abs. 1 und § 10 Abs. 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1992 wirksam.
(3) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 10 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2008 wirksam.
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