(1) Die von den Gemeinden Yspertal, Nöchling und St. Oswald beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes der Yspertaler Musikschule wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1989 wirksam.
(2) Der Beitritt der Gemeinde Dorfstetten sowie die von der Verbandsversammlung am 26. Juni 1989 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2 und § 6 Abs. 1) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderungen werden am 1. Jänner 1990 wirksam.
(3) Der Beitritt der Gemeinde Hofamt Priel sowie die von der Verbandsversammlung am 6. Februar 1990 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2 und 6 Abs. 1) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1991 wirksam.
(4) Der Beitritt der Gemeinde Bärnkopf sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 17. Oktober 1990 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2 und § 11 Abs. 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1991 wirksam.
(5) Der Beitritt der Gemeinde Persenbeug-Gottsdorf sowie die von der Verbandsversammlung am 27. Juli 1992 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2 und § 6 Abs. 1) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1993 wirksam.
(6) Die von der Verbandsversammlung am 23. November 1994 beschlossene Änderung der Satzung (§ 12 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1995 wirksam.
(7) Der Beitritt der Gemeinden Pöggstall und Münichreith-Laimbach sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 19. März 2007 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 2, § 3, § 5, § 6 Abs. 1) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2008 wirksam.
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