(1) Die von der Verbandsversammlung am 21. März 1988 beschlossene Änderung der Satzung (§ 5 Abs. 1 bis 3, § 6 Abs. 3 bis 5, § 7 Abs. 1, 2 und 4, § 14 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1989 wirksam.
(2) Der Beitritt der Gemeinde Velm-Götzendorf sowie die von der Gemeinde Spannberg und von der Verbandsversammlung am 16. November 1990 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 5 Abs. 4, § 6 Abs. 1 und § 11 Abs. 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 1990 wirksam.
(3) Die von der Verbandsversammlung am 22. Februar 1991 beschlossene Änderung der Satzung (§ 9 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1991 wirksam.
(4) Der Beitritt der Gemeinde Ebenthal und die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 13. Oktober 2011 beschlossene Satzungsänderung (§§ 2, 3 Abs. 1 und 3, 5 Abs. 4, 6 Abs. 1, 9 Abs. 2, 11 Abs. 2 bis 5 und 8, 13 Abs. 2, 14 Abs. 1 und 15) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2012 wirksam.
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