(1) Die von der Verbandsversammlung am 14. Dezember 1987 beschlossene Änderung der Satzung (§ 5, § 6 Abs. 3 bis 5, § 7 Abs. 1 und 2, § 7 Abs. 4, § 15, § 16 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1988 wirksam.
(2) Der Beitritt der Gemeinde Bergland sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 20. März 1990 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 6 Abs. 1, § 9 Abs. 2 und § 12 Abs. 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1991 wirksam.
(3) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 16. März 1992 beschlossene Änderung der Satzung (§ 13 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.
(4) Die von den betroffenen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 12) wird genehmigt. Die Änderung wird mit 1.1.1998 wirksam.
(5) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Satzungsänderung (§ 12 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2010 wirksam.
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