§ 153 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Regionalmusikschule Kreuzenstein

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
  1. (1)Absatz einsDie von den Gemeinden Bisamberg und Leobendorf beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Bisamberg/Leobendorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.Die von den Gemeinden Bisamberg und Leobendorf beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Bisamberg/Leobendorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.
  2. (2)Absatz 2Die von der Verbandsversammlung am 16. März 2009 beschlossene Satzungsänderung (§ 12) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2010 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 16. März 2009 beschlossene Satzungsänderung (Paragraph 12,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2010 wirksam.
  3. (3)Absatz 3Der Beitritt der Gemeinde Enzersfeld im Weinviertel sowie die von der Verbandsversammlung am 18. Jänner 2010 und von den Gemeinden Bisamberg und Leobendorf beschlossene Satzungsänderung (§§ 1 bis 3, § 6 Abs. 1, § 9, § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 2, § 14 Abs. 4 und § 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2011 wirksam.Der Beitritt der Gemeinde Enzersfeld im Weinviertel sowie die von der Verbandsversammlung am 18. Jänner 2010 und von den Gemeinden Bisamberg und Leobendorf beschlossene Satzungsänderung (Paragraphen eins bis 3, Paragraph 6, Absatz eins,, Paragraph 9,, Paragraph 10, Absatz 2,, Paragraph 11, Absatz 2,, Paragraph 14, Absatz 4 und Paragraph 19,) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2011 wirksam.
  4. (4)Absatz 4Die von der Verbandsversammlung am 3. Dezember 2018 beschlossene Änderung der Satzung (§ 7 Abs. 2 und § 12 Abs. 1 und 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2019 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 3. Dezember 2018 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 7, Absatz 2 und Paragraph 12, Absatz eins und 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2019 wirksam.
  5. (5)Absatz 5Die von der Verbandsversammlung am 18. September 2023 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 3, 6, 9 und Streichung des § 19) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2024 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 18. September 2023 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraphen eins,, 3, 6, 9 und Streichung des Paragraph 19,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2024 wirksam.
In Kraft seit 22.12.2023 bis 31.12.9999
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