(1) Die von den Gemeinden Ebergassing, Maria-Lanzendorf und Zwölfaxing beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschulen Ebergassing – Maria-Lanzendorf – Zwölfaxing” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.
(2) Der Beitritt der Gemeinde Lanzendorf und die von der Verbandsversammlung am 9. Dezember 2003 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1 bis 3, § 6 Abs. 1, § 9 und § 10 Abs. 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2004 wirksam.
(3) Die von der Verbandsversammlung am 22. November 2004 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 3, § 9) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2005 wirksam.
(4) Die von der Verbandsversammlung am 2. Dezember 2008 beschlossene Satzungsänderung (§ 6 Abs. 1 und 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2009 wirksam.
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