(1) Die von den Gemeinden Bischofstetten, Hürm, Kilb, Kirnberg an der Mank, Mank und Texingtal beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband Betriebsgebiet Hürm, Kleinregion Mank” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2002 wirksam.
(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 24. Jänner 2004 beschlossene Änderung der Satzung (§ 4 und § 5 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2005 wirksam.
(3) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2008 beschlossene Satzungsänderung (§§ 5 und 14) werden genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2009 wirksam.
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