Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
(Anm.: Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes 1975, BGBl. Nr. 417/1975.)
In Kraft seit 01.01.1982 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 56 MRG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 56 MRG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 56 MRG