Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
(Anm.: Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, BGBl. Nr. 139/1979.)
In Kraft seit 01.01.1982 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 55 MRG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 55 MRG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 55 MRG