Art. 5 § 2 MRG

MRG - Mietrechtsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Die Art. I bis III sind anzuwenden, wenn das Datum der Entscheidung der zweiten Instanz nach dem 31. Dezember 1989 liegt.

In Kraft seit 01.01.1990 bis 31.12.9999
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