Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.04.2025
Paragraph 95,
Für die Einstellung des Speicherns in einem Speicherfeld gelten die §§ 112, 114, 115 und 117. Für die Einstellung des Speicherns in einem Speicherfeld gelten die Paragraphen 112,, 114, 115 und 117.
In Kraft seit 01.01.1999 bis 31.12.9999
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