Die §§ 40 bis 51, 52 Abs. 3 und 4, 55 bis 57, 62, 66 und 67 Abs. 1 gelten nicht für die im § 3 Abs. 1 Z 4 angeführten bergfreien mineralischen Rohstoffe. Die Paragraphen 40 bis 51, 52 Absatz 3 und 4, 55 bis 57, 62, 66 und 67 Absatz eins, gelten nicht für die im Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 4, angeführten bergfreien mineralischen Rohstoffe.
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