§ 73 MinroG Gewinnungsfeld

MinroG - Mineralrohstoffgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024

Ein Gewinnungsfeld ist ein nach der Tiefe nicht beschränkter Raum, dessen Schnittfigur im Projektionsniveau des Systems der Landesvermessung ein ebenes Vieleck ist. Der Flächeninhalt dieses Vielecks darf bei Vorkommen von anderen bundeseigenen mineralischen Rohstoffen als Kohlenwasserstoffen nicht größer als 1 km2 sein.

In Kraft seit 01.01.1999 bis 31.12.9999
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