Wer im Dienst oder mit Beziehung auf den Dienst einen Untergebenen oder Rangniedereren
1. | am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, | |||||||||
2. | am Körper mißhandelt und dadurch fahrlässig verletzt oder an der Gesundheit schädigt oder | |||||||||
3. | tätlich angreift, | |||||||||
ist, wenn die Tat nicht nach anderen Bestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. |
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