Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Preisgabe eines militärischen Geheimnisses ist auch zu bestrafen, wer das militärische Geheimnis zwar als Soldat erfahren hat, aber erst nach Beendigung seiner Dienstzeit preisgibt.
In Kraft seit 01.01.1975 bis 31.12.9999
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