Wer
1. | einen Untergebenen oder Rangniedereren in einer die Menschenwürde verletzenden Weise behandelt oder | |||||||||
2. | aus Bosheit einem Untergebenen den Dienst erschwert und ihn dadurch in einen qualvollen Zustand versetzt, |
ist, wenn die Tat nicht nach anderen Bestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
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