Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.03.2025
(Anm.: Änderung des Wehrgesetzes, BGBl. Nr. 181/1955)Anmerkung, Änderung des Wehrgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 181 aus 1955,)
In Kraft seit 01.01.1971 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 5 MilStG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 5 MilStG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 5 MilStG