Art. 5 MilStG Artikel V

MilStG - Militärstrafgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024

(Anm.: Änderung des Wehrgesetzes, BGBl. Nr. 181/1955)

In Kraft seit 01.01.1971 bis 31.12.9999
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