§ 18 MEG 6. Ermächtigungen

MEG - Maß- und Eichgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft ist ermächtigt, durch Verordnung

In Kraft seit 28.12.2022 bis 31.12.9999
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