Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024
Die Lehrperson an einer Landesmusikschule führt die Verwendungsbezeichnung „Musikpädagogin“ bzw. „Musikpädagoge“. Der Leiter einer Landesmusikschule führt die Verwendungsbezeichnung „Direktorin“ bzw. „Direktor“.
In Kraft seit 01.09.2016 bis 31.12.9999
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