Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024
Die Lehrperson am Landeskonservatorium führt die Verwendungsbezeichnung „Professorin“ bzw. „Professor“. Der Leiter des Landeskonservatoriums führt die Verwendungsbezeichnung „Direktorin“ bzw. „Direktor“.
In Kraft seit 01.09.2016 bis 31.12.9999
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