§ 84 LWK-WO Personen- und Funktionsbezeichnungen

LWK-WO - Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen, die in dieser Verordnung sprachlich in der männlichen Form verwendet werden, gelten sinngemäß auch in der weiblichen Form.

In Kraft seit 28.09.2005 bis 31.12.9999
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