Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 28. September 2005, in Kraft.
(2) Diese Verordnung ist erstmalig bei den nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung durchzuführenden Bezirks- und Landeskammerwahlen anzuwenden.
In Kraft seit 28.09.2005 bis 31.12.9999
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