Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 1971, LGBl. Nr. 31, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 99/2001, außer Kraft.
In Kraft seit 28.09.2005 bis 31.12.9999
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