Soweit nicht anderes bestimmt ist, kommen für Untersuchungsausschüsse die für Ausschüsse geltenden Bestimmungen zur Anwendung. Die Beratungen des Untersuchungsausschusses sind jedoch nicht öffentlich.
In Kraft seit 27.04.1999 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 3 LTUA-VO
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 3 LTUA-VO selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 3 LTUA-VO