Der Landesgesundheitsfonds hat in den allgemeinen gesundheitspolitischen Angelegenheiten folgende Aufgaben:
a) | (Weiter-)Entwicklung der Gesundheitsziele (inkl. Strategien zur Umsetzung) auf Landesebene; | |||||||||
b) | Grundsätze der Umsetzung von Qualitätsvorgaben für die Erbringung von intra- und extramuralen Gesundheitsleistungen; | |||||||||
c) | Grundsätze der Umsetzung von Vorgaben zum Nahtstellenmanagement; | |||||||||
d) | Mitwirkung am Auf- und Ausbau der für das Gesundheitswesen maßgeblichen Informations- und Kommunikationstechnologien (wie ELGA, eCard, Telehealth, Telecare) auf Landesebene; | |||||||||
e) | Umsetzung von Projekten zur Gesundheitsförderung; | |||||||||
f) | Evaluierung der von der Gesundheitsplattform auf Landesebene wahrgenommenen Aufgaben. |
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