Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
Der Landesgesundheitsfonds hat Aufgaben in folgenden Bereichen:
a)
Angelegenheiten als Fonds;
b)
Allgemeine gesundheitspolitische Angelegenheiten;
c)
Angelegenheiten der Zielsteuerung.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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