§ 5 LGFG

Landesgesundheitsfondsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999

Aufgaben in den allgemeinen
gesundheitspolitischen Angelegenheiten
Paragraph 5 <*, b, r, /, >, A, u, f, g, a, b, e, n,)
Aufgaben in den allgemeinen
gesundheitspolitischen Angelegenheiten

Der Landesgesundheitsfonds hat in den allgemeinen gesundheitspolitischen Angelegenheiten folgende Aufgaben:

  1. a)Litera a(Weiter-)Entwicklung der Gesundheitsziele (inkl. Strategien zur Umsetzung) auf Landesebene;
  2. b)Litera bGrundsätze der Umsetzung von Qualitätsvorgaben für die Erbringung von intra- und extramuralen Gesundheitsleistungen;
  3. c)Litera cGrundsätze der Umsetzung von Vorgaben zum Nahtstellenmanagement;
  4. d)Litera dMitwirkung am Auf- und Ausbau der für das Gesundheitswesen maßgeblichen Informations- und Kommunikationstechnologien (wie ELGA, eCard, Telehealth, Telecare) auf Landesebene;
  5. d)Litera dMitwirkung am Auf- und Ausbau der öffentlichen Gesundheitstelematik-Infrastruktur;
  6. e)Litera eUmsetzung von Projekten zur Gesundheitsförderung;
  7. f)Litera fEvaluierung der von der Gesundheitsplattform auf Landesebene wahrgenommenen Aufgaben.

*) Fassung LGBl.Nr. 9/2025

Stand vor dem 31.12.2023

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.2023

Aufgaben in den allgemeinen
gesundheitspolitischen Angelegenheiten
Paragraph 5 <*, b, r, /, >, A, u, f, g, a, b, e, n,)
Aufgaben in den allgemeinen
gesundheitspolitischen Angelegenheiten

Der Landesgesundheitsfonds hat in den allgemeinen gesundheitspolitischen Angelegenheiten folgende Aufgaben:

  1. a)Litera a(Weiter-)Entwicklung der Gesundheitsziele (inkl. Strategien zur Umsetzung) auf Landesebene;
  2. b)Litera bGrundsätze der Umsetzung von Qualitätsvorgaben für die Erbringung von intra- und extramuralen Gesundheitsleistungen;
  3. c)Litera cGrundsätze der Umsetzung von Vorgaben zum Nahtstellenmanagement;
  4. d)Litera dMitwirkung am Auf- und Ausbau der für das Gesundheitswesen maßgeblichen Informations- und Kommunikationstechnologien (wie ELGA, eCard, Telehealth, Telecare) auf Landesebene;
  5. d)Litera dMitwirkung am Auf- und Ausbau der öffentlichen Gesundheitstelematik-Infrastruktur;
  6. e)Litera eUmsetzung von Projekten zur Gesundheitsförderung;
  7. f)Litera fEvaluierung der von der Gesundheitsplattform auf Landesebene wahrgenommenen Aufgaben.

*) Fassung LGBl.Nr. 9/2025

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