Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024
Disziplinarstrafen sind
1.
der Verweis,
2.
die Geldstrafe bis zur Höhe von fünf Ruhebezügen,
3.
der Verlust aller aus dem Dienstverhältnis fließenden Rechte und Ansprüche.
In Kraft seit 01.01.2012 bis 31.12.9999
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