§ 102 LDG 1984 Sonstige Verfahrensbestimmungen

LDG 1984 - Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Sofern die Landesgesetzgebung keine Disziplinarkommission vorsieht, finden die Bestimmungen der §§ 92 bis 99 sinngemäß Anwendung.

In Kraft seit 01.09.1984 bis 31.12.9999
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