§ 17 LBV Beurteilung der Leistungsfeststellungen in Praxis (Kindergartenpraxis, Hortpraxis, Heimpraxis, Praxis der Sozialpädagogik ua.) an Bildungsanstalten

LBV - Leistungsbeurteilungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Bei der Beurteilung der Leistungsfeststellungen in Praxis (Kindergartenpraxis, Hortpraxis, Heimpraxis, Praxis der Sozialpädagogik ua.) an Bildungsanstalten sind unter Bedachtnahme auf die Aufgabenstellungen zu berücksichtigen:

a)

fachliches Wissen und Können sowie berufspraktische Fertigkeiten,

b)

Planung und Vorbereitung,

c)

Durchführung,

d)

Führung und Erzieherverhalten sowie

e)

schriftliche Arbeiten.

In Kraft seit 23.12.2016 bis 31.12.9999
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