(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. Nr. 492/1992)Anmerkung, Absatz 3, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 492 aus 1992,)
Hallo! Mich interessiert, wann nun eine schriftliche Überprüfung eine solche ist und wann es sich lediglich um eine Überprüfung der Mitarbeit handelt (§ 4). Soweit ich das verstanden habe, ist jede schriftliche Überprüfung jedweder Art eine schriftliche Überprüfung im Sinn von § 8, falls di... mehr lesen...
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