§ 82 L-VBG § 82

L-VBG - Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.11.2024

(1) In der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 116/2009 treten in Kraft:

1.

die §§ 63 Abs. 2 und 70b Abs. 3a mit 1. Jänner 2010;

2.

§ 70 Abs. 12 mit 1. Mai 2009.

(2) Die §§ 39 Abs. 1 und 4, 41a Abs. 1 und 7, 66 Abs. 2 und 2a sowie 67 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 50/2010 treten mit 1. August 2010 in Kraft.

(3) § 43 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 51/2010 tritt mit 1. August 2010 in Kraft.

(4) Die §§ 35 Abs 4, 39 Abs 1, 2, und 4, 41b Abs 1 und 70 Abs 3 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 53/2011 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

In Kraft seit 01.06.2011 bis 31.12.9999
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