Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000 (L-VBG) Fundstelle

L-VBG - Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.01.2029 zuletzt geändert durch LGBl Nr 102/2023
  3. § 0 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2028 zuletzt geändert durch LGBl Nr 102/2023
  4. § 0 gültig von 01.01.2024 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch LGBl Nr 102/2023
  5. § 0 gültig von 01.01.2024 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch LGBl Nr 121/2022
  6. § 0 gültig von 08.07.2023 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch LGBl Nr 46/2023
  7. § 0 gültig von 01.12.2022 bis 07.07.2023 zuletzt geändert durch LGBl Nr 121/2022
  8. § 0 gültig von 01.09.2022 bis 30.11.2022 zuletzt geändert durch LGBl Nr 118/2022
  9. § 0 gültig von 01.08.2022 bis 31.08.2022 zuletzt geändert durch LGBl Nr 48/2022
  10. § 0 gültig von 01.08.2020 bis 31.07.2022 zuletzt geändert durch LGBl Nr 78/2020
  11. § 0 gültig von 01.12.2019 bis 31.07.2020 zuletzt geändert durch LGBl Nr 68/2019
  12. § 0 gültig von 23.11.2018 bis 30.11.2019 zuletzt geändert durch LGBl Nr 82/2018
  13. § 0 gültig von 01.07.2018 bis 22.11.2018 zuletzt geändert durch LGBl Nr 92/2018
  14. § 0 gültig von 01.11.2017 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch LGBl Nr 98/2017
  15. § 0 gültig von 01.01.2016 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch LGBl Nr 115/2015
  16. § 0 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch LGBl Nr 94/2015
  17. § 0 gültig von 01.06.2015 bis 28.02.2015 zuletzt geändert durch LGBl Nr 44/2015
  18. § 0 gültig von 01.03.2015 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch LGBl Nr 66/2015
  19. § 0 gültig von 01.01.2015 bis 31.05.2015 zuletzt geändert durch LGBl Nr 17/2015
  20. § 0 gültig von 01.08.2014 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch LGBl Nr 49/2014
  21. § 0 gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2014 zuletzt geändert durch LGBl Nr 106/2013
  22. § 0 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch LGBl Nr 12/2013
  23. § 0 gültig von 01.01.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch LGBl Nr 38/2013
  24. § 0 gültig von 01.01.2013 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch LGBl Nr 99/2012
  25. § 0 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch LGBl Nr 53/2011

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

         § 1      Anwendungsbereich

         § 2      Einschränkung und Erweiterung des Anwendungsbereiches durch Verordnung

         § 3      Begriffsbestimmungen

         § 4      Dienstpostenplan und Planstellen

         § 4a    Funktionsbezeichnungen und Verwendungsbezeichnungen

2. Abschnitt

         § 5      (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 78/2020)         § 5      (Anm: entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 78 aus 2020,)

         § 6      (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 78/2020)         § 6      (Anm: entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 78 aus 2020,)

         § 7      (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 78/2020)         § 7      (Anm: entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 78 aus 2020,)

3. Abschnitt

Aufnahme als Vertragsbedienstete

         § 8      Voraussetzungen

         § 9      Informationen zum Dienstverhältnis

         § 9a    Bereitstellung von Informationen

         § 9b    Information über Änderungen des Dienstverhältnisses

         § 10    Dienstvertrag

         § 11    Befristung von Dienstverhältnissen

4. Abschnitt

Dienstliche Aus-, Fort- und Weiterbildung

         § 12     Erstorientierung und dienstliche Ausbildung

         § 12a   Fort- und Weiterbildung

         § 12b   Entschädigung für Prüfer und Vortragende

         § 12c   Dienstprüfung

         § 12d   Facharbeiter-Aufstiegsprüfung

         § 12e   (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 48/2022)         § 12e   (Anm: entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 48 aus 2022,)

         § 12f   (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 48/2022)         § 12f   (Anm: entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 48 aus 2022,)

         § 12g   (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 48/2022)         § 12g   (Anm: entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 48 aus 2022,)

5. Abschnitt

Verwendung des Vertragsbediensteten

         § 13     Versetzung

         § 14     Dienstzuteilung

         § 14a   Verwendungsänderung

         § 15     Entsendung

         § 16     Verwendungsbeschränkungen

         § 16a   Telearbeit

6. Abschnitt

Pflichten des Vertragsbediensteten

         § 17     Allgemeine Dienstpflichten und Pflichtenangelobung

         § 18     Dienstpflichten gegenüber Vorgesetzten

         § 19     Dienstpflichten des Vorgesetzten und des Dienststellenleiters

         § 20     Weitere Dienstpflichten

         § 20a   Schutz vor Benachteiligung

         § 21     Dienstverhinderung und ärztliche Untersuchung

6a. Abschnitt

Leistungsfeststellung

         § 21a   Allgemeine Bestimmungen

         § 21b   Bericht aus besonderem Anlass

         § 21c   (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 98/2017)         § 21c   (Anm: entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 98 aus 2017,)

         § 21d   Antrag des Vertragsbediensteten auf Leistungsfeststellung

         § 21e   Leistungsfeststellung durch den Dienstgeber

         § 21f   Senatsentscheidungen des Landesverwaltungsgerichts in Leistungsfeststellungverfahren

         § 21g   (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 106/2013)         § 21g   (Anm: entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 106 aus 2013,)

         § 21h   (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 106/2013)         § 21h   (Anm: entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 106 aus 2013,)

7. Abschnitt

Dienstzeit, Urlaub und Dienstfreistellung

         § 22     Dienstzeit

         § 22a   Bildungsteilzeit

         § 22b   Wiedereingliederungsteilzeit

         § 23     Ausmaß des Erholungsurlaubes

         § 24     Erhöhung des Urlaubsausmaßes für Vertragsbedienstete mit Behinderung

         § 25     Änderung des Urlaubsausmaßes

         § 26     (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 99/2012)         § 26     Anmerkung, entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 99 aus 2012,)

         § 27     Verbrauch des Erholungsurlaubes

         § 28     Verfall des Erholungsurlaubes

         § 29     Vorgriff auf künftige Urlaubsansprüche

         § 30     Erkrankung oder Unfall während des Erholungsurlaubes

         § 31     Unterbrechung des Erholungsurlaubes und Verhinderung des Urlaubsantrittes

         § 32     Entschädigung für den Erholungsurlaub

         § 33     (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 48/2022)         § 33     Anmerkung, entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 48 aus 2022,)

         § 34     Sonderurlaub

         § 35     Karenzurlaub

         § 35a   Bildungskarenz

         § 35b   Frühkarenzurlaub

         § 36     Berücksichtigung des Karenzurlaubs und der Karenz für zeitabhängige Rechte

         § 37     Auswirkungen des Karenzurlaubs und der Karenz auf den Arbeitsplatz

         § 38     Karenzurlaub zur Pflege eines Kindes mit Behinderung oder eines pflegebedürftigen Angehörigen

         § 39     Pflegefreistellung

         § 40     Dienstfreistellung für Kuraufenthalte und Aufenthalte in Rehabilitationszentren

         § 41     Dienstfreistellung und Außerdienststellung wegen Ausübung politischer und anderer Funktionen

         § 41a   Freistellung unter Festlegung einer Rahmenzeit

         § 41b   Familienhospizfreistellung

8. Abschnitt

Bezüge der nicht dem Landesbediensteten-Gehaltsgesetz unterliegenden Vertragsbediensteten

         § 41c   Anwendungsbereich des 8. Abschnittes

         § 42     Bezüge

         § 42a   Berechnung bestimmter Zulagen ab dem Jahr 2013

         § 43     Entlohnungsgruppen und Dienstzweige

         § 44     Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas I

         § 45     Monatsentgelt des Entlohnungsschemas I

         § 46     Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas II

         § 47     Monatsentgelt des Entlohnungsschemas II

         § 47a   Entlohnungsgruppe und Monatsentgelt des Entlohnungsschemas kp

         § 48     Überstellung

         § 49     Kinderzulage

         § 50     Anfall, Kürzung und Einstellung des Entgeltes

         § 51     Auszahlung

         § 52     Verjährung

         § 53     Vorrückung in höhere Entlohnungsstufen und Beförderung

         § 54     Beförderungsstichtag und Vorrückungsstichtag

         § 55     Entlohnung der nicht vollbeschäftigten Vertragsbediensteten

         § 56     Nebengebühren und Zulagen

         § 56a   Nebengebühren im Entlohnungsschema kp

         § 57     Verordnungsermächtigung

         § 58     Sachleistungen

         § 59     Weitere besoldungsrechtliche Maßnahmen

         § 59a    Entgelterhöhung für das Pflege- und Betreuungspersonal

         § 60     Ansprüche bei Dienstverhinderung

         § 61     (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 48/2022)         § 61     Anmerkung, entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 48 aus 2022,)

         § 62     Vorschuss und Geldaushilfe

         § 63     Erhöhung von Bezügen

         § 63a   Vergütung für Nebentätigkeit

9. Abschnitt

Enden des Dienstverhältnisses

         § 64     Gründe für das Enden des Dienstverhältnisses

         § 65     Zeugnis

         § 66     Kündigung

         § 67     Kündigungsfristen

         § 68     Sonderurlaub während der Kündigungsfrist

         § 69     Vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses

         § 70     Abfertigung

         § 70a   Betriebliche Mitarbeitervorsorge

         § 70b   Pensionskassenregelung

10. Abschnitt

         § 71     Sonderverträge

10a. Abschnitt

Verfassungsrechtliche Absicherung des Besoldungssystems

         § 71a   (Verfassungsbestimmung)

11. Abschnitt

Schlussbestimmungen

         § 72     Bestimmungen über Mutterschutz, Karenz und Teilzeitbeschäftigung aus Anlass der Mutter- oder Vaterschaft

         § 73     Arbeitsplatzsicherung

         § 74     Ermächtigung zur Datenverarbeitung, Kontrollmaßnahmen

         § 75     Rückwirkung von Verordnungen

         § 76     Verweisungen auf Bundes- und Unionsrecht

         § 76a   Umsetzungshinweis

         § 77     In- und Außerkrafttreten, Übergangsbestimmungen

         § 78ff  Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu

         § 85     Inkrafttreten der Novelle LGBl Nr 17/2015 und Übergangsbestimmungen dazu         § 85     Inkrafttreten der Novelle Landesgesetzblatt Nr 17 aus 2015, und Übergangsbestimmungen dazu

In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.2025
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000 (L-VBG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000 (L-VBG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000 (L-VBG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000 (L-VBG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000 (L-VBG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis L-VBG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 87 L-VBG