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(1) In der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 116/2009 treten in Kraft:
1. | die §§ 63 Abs. 2 und 70b Abs. 3a mit 1. Jänner 2010; | |||||||||
2. | § 70 Abs. 12 mit 1. Mai 2009. |
(2) Die §§ 39 Abs. 1 und 4, 41a Abs. 1 und 7, 66 Abs. 2 und 2a sowie 67 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 50/2010 treten mit 1. August 2010 in Kraft.
(3) § 43 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 51/2010 tritt mit 1. August 2010 in Kraft.
(4) Die §§ 35 Abs 4, 39 Abs 1, 2, und 4, 41b Abs 1 und 70 Abs 3 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 53/2011 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
(1) In der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 116/2009 treten in Kraft:
1. | die §§ 63 Abs. 2 und 70b Abs. 3a mit 1. Jänner 2010; | |||||||||
2. | § 70 Abs. 12 mit 1. Mai 2009. |
(2) Die §§ 39 Abs. 1 und 4, 41a Abs. 1 und 7, 66 Abs. 2 und 2a sowie 67 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 50/2010 treten mit 1. August 2010 in Kraft.
(3) § 43 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 51/2010 tritt mit 1. August 2010 in Kraft.
(4) Die §§ 35 Abs 4, 39 Abs 1, 2, und 4, 41b Abs 1 und 70 Abs 3 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 53/2011 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.