§ 78 L-VBG § 78

L-VBG - Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

(1) Die §§ 41a, 50 Abs. 8 und 9, 66 Abs. 1 und 68 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 17/2001 treten mit 1. Jänner 2001 in Kraft.

(2) Die §§ 35a, 66 Abs. 3a, 70 Abs. 10a und 76 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 26/2001 treten mit 1. März 2001 in Kraft.

(3) Die §§ 41a Abs. 7, 61 Abs. 1, 72 und 76 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 116/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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