Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Auf Vertragsbedienstete finden die Bestimmungen des Väter-Karenzgesetzes sinngemäß Anwendung. Auf Vertragsbedienstete, die nicht in Betrieben beschäftigt sind, finden die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes 1979 sinngemäß Anwendung.
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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