Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Alle zur Programmbedienung notwendigen Informationen, wie Handbücher und Tastaturschablonen müssen, soweit sie für die Erfüllung der Arbeitsaufgabe notwendig sind, für die Bediensteten leicht erreichbar zur Verfügung stehen.
In Kraft seit 06.10.2004 bis 31.12.9999
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