Anl. 1 KV

KV - Kraftstoffverordnung 2012

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Typ:

Ottokraftstoff

 

 

 

 

 

 

Grenzwerte (2)

 

Merkmal (1)

Einheit

Mindestwert

Höchstwert

 

Research - Oktanzahl

 

95 (3)

--

 

Motor - Oktanzahl

 

85

--

 

Dichte (bei 15 °C)

kg/m3

720,0

775,0

 

Mangangehalt

mg/l

-

2

 

Oxidationsstabilität

min

360

--

 

Abdampfrückstand (gewaschen)

mg/100 ml

-

5

 

Korrosionswirkung auf Kupfer (3 h bei 50 °C)

Korrosionsgrad

Klasse 1

 

Aussehen

 

klar und trübungsfrei

 

Dampfdruck,

 

 

 

 

Sommerperiode (4)

kPa

--

60,0

 

Siedeverlauf:

% v/v

 

 

 

– bei 100°C verdunstet

 

46,0

--

 

– bei 150°C verdunstet

 

75,0

--

 

Analyse der Kohlenwasserstoffe:

 

 

 

 

– Olefine

% v/v

--

18,0

 

– Aromaten

% v/v

--

35,0

 

– Benzol

% v/v

--

1,0

 

Sauerstoffgehalt

% m/m

--

2,7

 

Sauerstoffhaltige Komponenten

 

 

 

 

– Methanol (dem Stabilisatoren hinzuzufügen sind)

% v/v

-

3

 

– Ethanol

% v/v

-

5

 

(gegebenenfalls sind Stabilisatoren erforderlich)

 

 

 

 

– Isopropylalkohol

% v/v

Volumenbeimischungen sind auf einen Sauerstoffgehalt von maximal 2,7 % (m/m) beschränkt

 

– Tertiarer Butylalkohol

% v/v

 

– Isobutylalkohol

% v/v

 

– Ether, die 5 oder mehr Kohlenstoffatome je Molekül enthalten

% v/v

 

– Sonstige sauerstoffhaltige Komponenten (5)

% v/v

 

Schwefelgehalt

mg/kg

--

10

 

Bleigehalt

mg/l

--

5

  1. (1) Die Prüfverfahren sind die in ÖNORM EN 228 „Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge – Unverbleite Ottokraftstoffe – Anforderungen und Prüfverfahren“, ausgegeben am 15. September 2020, genannten Verfahren.
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 1 KV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1 KV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 1 KV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 1 KV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 1 KV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis KV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 14 KV
Anl. 2 KV