Anl. 8b KV

KV - Kraftstoffverordnung 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Eigenschaft6

Einheit

Grenzwerte

Minimum

Grenzwerte

Maximum

Cetanzahl

 

51,0

Cetanindex

 

46,0

Dichte CFPP Klassen A und B bei 15°C

kg/m3

820,0

845,0

Dichte CFPP Klassen E und F bei 15°C

kg/m3

815,0

845,0

Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe

%(m/m)

8,0

Schwefelgehalt

mg/kg

10,0

Mangangehalt

mg/l

2,0

Flammpunkt

°C

>55,0

Koksrückstand (von 10% Destillationsrückstand)

%(m/m)

0,30

Aschegehalt

%(m/m)

0,010

Wassergehalt

%(m/m)

0,020

Gesamtverschmutzung

mg/kg

24

Korrosionswirkung auf Kupfer (3h bei 50°C)

Korrosionsgrad

Klasse 1

Klasse 1

Fettsäure-Metylester-Gehalt (FAME-Gehalt)8

% (V/V)

10,0

Oxidationsstabilität 8a

g/m3

h

 

25

Oxidationsstabilität für

Dieselkraftstoff mit mehr als

2,0 % (V/V) FAME 8a

h

min

20

oder

60

-

Schmierfähigkeit, „wear scar

diameter“ bei 60 °C 9

µm

-

460

Viskosität bei 40°C

mm2/s

2,000

4,500

Destillation10, 11

 

 

 

%(V/V)aufgefangen bei 250°C

%(V/V)

 

<65

%(V/V)aufgefangen bei 350°C

%(V/V)

85

 

95%(V/V)aufgefangen bei

°C

 

360

6 Die Prüfverfahren sind die in ÖNORM EN 16734 „Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge – B10 Dieselkraftstoff – Anforderungen und Prüfverfahren“ vom 1.Jänner 2017 genannten Verfahren

8 FAME muss die Anforderungen der EN 14214 erfüllen

8a Dieselkraftstoff mit mehr als 2,0 % (V/V) FAME besteht die zusätzliche Anforderung, die Oxidationsstabilität entweder nach EN 15751 oder EN 16091 zu prüfen.

9 Die Schmierfähigkeit eines Dieselkraftstoffs, unabhängig von seinem FAME-Gehalt, muss den HFRR-Grenzwert von maximal 460 µm einhalten. Dieselkraftstoff mit mehr als 4,0 % (V/V) FAME hat allgemein eine gute Schmierfähigkeit mit HFRR unter 460 µm und erfordert nicht unbedingt eine HFRR-Prüfung, solange keine negativen Erfahrungen bekannt sind.

10 Für die Berechnung des Cetanindex werden außerdem die Gewinnungspunkte für 10% (V/V), 50% (V/V) und 90% (V/V) benötigt

11 Die Destillationsgrenzen bei 250° und 350° gelten für einen Gemeinsamen Zolltarif der EU entsprechenden Dieselkraftstoff

In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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