Anl. 9 KV

KV - Kraftstoffverordnung 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Kraftstoff

Gewichtspezifischer Energiegehalt (unterer Heizwert in MJ/kg)

Volumenspezifischer Energiegehalt (unterer Heizwert in MJ/l)

Dichte

Wert

Einheit

Aus Biomasse und/oder durch Biomasseverarbeitung hergestellte Kraftstoffe

Reines Pflanzenöl (durch Auspressen, Extraktion oder vergleichbare Verfahren aus Ölsaaten gewonnenes Öl, roh oder raffiniert, jedoch chemisch unverändert, sofern es für den betreffenden Motorentyp geeignet ist und die entsprechenden Emissionsanforderungen erfüllt)

37

34

0,919

kg/l

Biodiesel — Fettsäuremethylester (auf Grundlage von Öl aus Biomasse produzierter Methylester)

37

33

0,892

kg/l

Biodiesel — Fettsäureethylester (auf Grundlage von Öl aus Biomasse produzierter Ethylester)

38

34

 

 

Biomethan

50

0,730

kg/m3(a)

Hydriertes Pflanzenöl (thermochemisch mit Wasserstoff behandeltes Pflanzenöl) zur Verwendung als Dieselkraftstoff

44

34

0,773

kg/l

Hydriertes (thermochemisch mit Wasserstoff behandeltes) Öl aus Biomasse zur Verwendung als Ottokraftstoffersatz

45

30

 

 

Hydriertes (thermochemisch mit Wasserstoff behandeltes) Öl aus Biomasse zur Verwendung als Flüssiggasersatz

46

24

 

 

(In einer Raffinerie mit fossilen Brennstoffen) gemeinsam verarbeitetes Öl aus Biomasse oder pyrolisierter Biomasse zur Verwendung als Dieselkraftstoffersatz

43

36

 

 

(In einer Raffinerie mit fossilen Brennstoffen) gemeinsam verarbeitetes Öl aus Biomasse oder pyrolisierter Biomasse zur Verwendung als Ottokraftstoffersatz

44

32

 

 

(In einer Raffinerie mit fossilen Brennstoffen) gemeinsam verarbeitetes Öl aus Biomasse oder pyrolisierter Biomasse zur Verwendung als Flüssiggasersatz

46

23

 

 

Erneuerbare Kraftstoffe, die aus verschiedenen erneuerbaren Quellen produziert werden können, darunter auch Biomasse

Methanol aus erneuerbaren Quellen

20

16

0,800

kg/l

Ethanol aus erneuerbaren Quellen

27

21

 

 

Propanol aus erneuerbaren Quellen

31

25

 

 

Butanol aus erneuerbaren Quellen

33

27

0,818

kg/l

Fischer-Tropsch-Diesel (synthetischer/s Kohlenwasserstoff (gemisch) zur Verwendung als Dieselkraftstoffersatz)

44

34

0,773

kg/l

Fischer-Tropsch-Ottokraftstoff (aus Biomasse produzierter/s synthetischer/s Kohlenwasserstoff(gemisch) zur Verwendung als Ottokraftstoffersatz)

44

33

 

 

Fischer-Tropsch-Flüssiggas (aus Biomasse hergestellter/s synthetischer/s Kohlenwasserstoff(gemisch) zur Verwendung als Flüssiggasersatz)

46

24

 

kg/l

DME (Dimethylether)

28

19

0,679

kg/l

Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen

120

 

 

 

ETBE (auf der Grundlage von Ethanol hergestellter Ethyl-Tertiär-Butylether)

36 (davon 33% aus erneuerbaren Quellen)

27 (davon 33% aus erneuerbaren Quellen)

0,750

kg/l

MTBE (auf der Grundlage von Methanol hergestellter Methyl-Tertiär-Butylether)

35 (davon 22% aus erneuerbaren Quellen)

26 (davon 22% aus erneuerbaren Quellen)

0,743

kg/l

TAEE (auf der Grundlage von Ethanol produzierter Tertiär- Amyl-Ethyl-Ether)

38 (davon 37% aus erneuerbaren Quellen)

29 (davon 37% aus erneuerbaren Quellen)

0,763

kg/l

TAME (auf der Grundlage von Methanol produzierter Tertiär-Amyl-Methyl-Ether)

36 (davon 37% aus erneuerbaren Quellen)

28 (davon 37% aus erneuerbaren Quellen)

 

 

THxEE (auf der Grundlage von Ethanol produzierter Tertiär-Hexyl-Ethyl-Ether)

38 (davon 37% aus erneuerbaren Quellen)

30 (davon 37% aus erneuerbaren Quellen)

 

 

THxME (auf der Grundlage von Methanol produzierter Tertiär-Hexyl-Methyl-Ether)

38 (davon 37% aus erneuerbaren Quellen)

30 (davon 37% aus erneuerbaren Quellen)

 

 

Ottokraftstoff

43

32

0,744

kg/l

Dieselkraftstoff

43

36

0,837

kg/l

CNG(a)

49,2

0,728

kg/m3

LNG

22

0,430

kg/l

(a) Einheit „kg/m3“: bei Normbedingungen p=1,013 bar; T= 273,15 K

In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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